Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die von beiden Seiten eingelegten Beschwerden bezüglich der für den 31. Mai 2013 angesetzten Demonstration im Flughafen Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Mai 2013 betr. Streckenführung der Großdemonstration des Blockupy-Bündnisses zurückgewiesen.
Nach der Sozialgerichtsbarkeit werden auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit künftig Klagen sowie alle anderen Schriftsätze unabhängig von der Form der Einreichung - per Post in Papier oder elektronisch EGVP - am Computer bearbeitet und elektronisch zugestellt. Der Startschuss dazu fiel am 6. Mai 2013 in Kassel am Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Mit Urteilen vom heutigen Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klagen der Städte Bad Soden, Kelkheim, Schwalbach, Eschborn, Liederbach am Taunus und der Gemeinde Sulzbach gegen die Anfang des Jahres 2011 erfolgte Neufestlegung eines Anflugverfahrens zu Flughafen Frankfurt Main abgewiesen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird am Mittwoch, dem 17. April 2013, 10.15 Uhr, Raum 300, 2.OG über Klagen gegen die Festsetzung von An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main ( sog. nördlicher Gegenanflug ) mündlich verhandeln.
Nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 2013 darf die Firma K+S KALI GmbH weiterhin Salzabwässer, die bei der Produktion von Düngemitteln anfallen, vorläufig in das Grundwasser einleiten. Der Antrag der Gemeinde Gerstungen, des Verbandesfür Angeln und Naturschutz Thüringen e. V. und der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ e. V. mit dem Ziel, die Einleitung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung eines anhängigen Klageverfahrens zu stoppen, blieb damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.
Die schriftlichen Gründe der Urteile betr. die Vereinsverbote der beiden „Hells Angels“-Charter in Frankfurt am Main und der Urteile zu den befristeten Betriebsuntersagungen der Kernkraftwerke Biblis Block A und Block B sind den Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben bzw. zugestellt worden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen der Hells Angels MC Charter Frankfurt und Charter Westend in Frankfurt am Main gegen die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Ende September 2011 gegen beide Charter verfügten Vereinsverbote mit soeben den Beteiligten vorläufig bekanntgegebenen Urteilen abgewiesen.
Nach Auskunft des zuständigen 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der heute über die am 21. Februar 2013 verhandelten Klagen gegen die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport am 29. September 2011 verfügten Vereinsverbote für die Vereine „Hells Angels MC Charter Frankfurt“ und „Hells Angels MC Charter Westend“ - nicht öffentlich- beraten wird, ist heute nicht mit der Bekanntgabe einer Entscheidung zu rechnen.
Mit Urteilen vom heutigen Tag hat der Hessische Veraltungsgerichtshof festgestellt, dass die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Verfügungen vom 18. März 2011 angeordneten, auf drei Monate befristet gewesenen Einstellungen des Leistungsbetriebes für die Kernkraftwerke Biblis Block A und Block B rechtswidrig waren.